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MIL erweitert Lastenradförderung – auch Zuschüsse für Lastenfahrradanhänger sind jetzt möglich

Verbandsgemeinde Liebenwerda, den 12. 06. 2023

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt in diesem Jahr erneut Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. Erstmals können auch Zuschüsse für Lastenfahrradanhänger und E-Lastenfahrradanhänger beantragt werden. Anträge können ab dem 1. Juni 2023 bis zum 3. Juli 2023 gestellt werden.

 

Was wird gefördert?

  • Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor.
  • Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrradanhänger.
  • Die Anschaffung fabrikneuer E-Lastenfahrradanhänger.

 

Wer wird in Brandenburg gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • eingetragene Vereine
  • Gewerbetreibende

 

Wie viel wird gefördert?

Im Jahr 2023 stehen für die Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenradanhängern 340.000 Euro zur Verfügung.

Der Mindestfördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Falle der kostenfreien Ausleihe/Zurverfügungstellung des Fördergegenstandes (des Lastenfahrrades und/oder des Lastenfahrradanhängers) für die Allgemeinheit im Rahmen der Zweckbindungsdauer beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Die Zweckbindungsdauer wird gegenüber der vorhergehenden Richtlinie von fünf auf drei Jahre verkürzt.

Für die Lastenfahrräder und Lastenfahrradanhänger werden je nach technischer Ausstattung folgende Förderobergrenzen festgelegt:

  • für Lastenfahrräder: 2500 Euro.
  • für E-Lastenfahrräder: 4000 Euro.
  • für Lastenfahrradanhänger: 1000 Euro.
  • für E-Lastenfahrradanhänger: 2500 Euro.

 

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehört auch Zubehör wie zum Beispiel ein Fahrradcomputer. Die Lastenfahrräder/Lastenfahrradanhänger müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.

Anträge können ab 1. Juni 2023 beim Landesamt für Bauen und Verkehr, 15366 Hoppegarten, Lindenallee 51 gestellt werden. Die Formblätter werden zum Beginn des Förderaufrufs am 1. Juni im Internet unter www.lbv.brandenburg.de abrufbar sein.

Die entsprechende Richtlinie ist im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 20 vom 24.5.2023 veröffentlicht.

 

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