Informationen und Hilfen
Wenn Sie diesem Link folgen, finden Sie die Formulare und Ausfüllanleitungen zur Grundsteuerreform.
Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Grundsteuererklärung
Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit. Beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ hilft beispielsweise die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses. Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grundsteuerwerterklärung bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung können Sie sich hier anschauen.
Wo finde ich Hilfe? Webseite – Klickanleitung – Hotline
Bevor die Eigentümerinnen und Eigentümer beginnen, sollten sie bereitlegen:
- das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),
- Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksdaten unter grundsteuer.brandenburg.de) und
- Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (unter anderem siehe Notarvertrag).
Über das Informationsportal Grundstücksdaten https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/ können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land, in einfacher Form abgerufen werden.
Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer (0331) 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelastet. Daher empfiehlt das Finanzministerium, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen die Website zu besuchen.
Elektronisch oder in Papierform?
Wichtig zu wissen: Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigt man ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen. Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an, dazu muss ein Termin im Finanzamt vereinbart werden. Wer bereits ein Benutzerkonto hat, zum Beispiel, um die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Falls einem die elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige, wie zum Beispiel Kinder oder Enkel, ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung für Eltern oder Großeltern zu übermitteln.
Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung
Umsetzung der Reform der Grundsteuer im Land Brandenburg
Informationen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer:
- Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden durch die Finanzämter im Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer schriftlich informiert.
- Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben. Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER (www.elster.de) nutzen
- Steuerklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) können durch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erst ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 online abgegeben werden
- Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) sind nicht gegenüber den Kommunen [Stadt, Gemeinde bzw. Amt] abzugeben
- Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die Grundsteuer-Hotline (0331) 200 600-20 (Mo - Do 9 bis 16 Uhr und Fr 9 bis 14 Uhr) und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung
- Erste Informationen zur Grundsteuererklärung können Sie bereits im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten
- Von Mitte Mai bis vor den Sommerferien werden die Finanzämter in verschiedenen Kommunen des Landes Brandenburg Informationsveranstaltungen „Finanzamt-vor-Ort“ anbieten (Termine finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt unter: www.grundsteuer.brandenburg.de)
- Servicestellen der Finanzämter werden zudem besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zur Online-Steuererklärung anbieten (Termine können Sie mit dem zuständigen Finanzamt ab Mai vereinbaren
Information zur Grundsteuerreform – Angaben zu Bodenrichtwerten, Ertragsmesszahlen und weiteren Grundstücksdaten
Aufgrund der vom Finanzamt verschickten Briefe zur Grundsteuerreform erhält die Abteilung Liegenschaften vermehrt Anrufe von Bürgern, welche nach dem Bodenrichtwert, nach der Ertragsmesszahl oder der Größe ihres Grundstückes fragen.
Aus diesem Grund möchte ich Sie hiermit darüber informieren, dass Sie diese Daten auf folgender Internetseite finden können:
https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/
Dort können Sie in der Suchmaske entweder ihre Anschrift oder Gemarkung, Flur und Flurstück eingeben. Wenn Sie dann mit der linken Maustaste zweimal auf ihr Grundstück klicken, öffnet sich rechts oben ein Feld. In diesem Feld können Sie auf den
„Link zur Anzeige Grundsteuer-Informationen (BRW + EMZ)“ klicken und bekommen dann alle notwendigen Informationen zu Ihrem Grundstück.
Es gibt aber auch vermehrt Anfragen nach dem Baujahr von Gebäuden. Dazu kann weder in der Abteilung Liegenschaften noch im Bauamt Auskunft gegeben werden, da diese Daten nicht vorliegen.
Sie können dazu aber ein schriftliches Auskunftsersuchen an die Archive in Bad Liebenwerda und Falkenberg/Elster stellen. Dort liegen teilweise alte Gebäudekarteien/Bauakten vor. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Beantwortung des Auskunftsersuchens gebührenpflichtig ist.
Wenn Sie weiterführende Fragen zur Thematik Grundsteuer haben, dann wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Dort gibt es eine zentrale Stelle, die alle Fragen rund um die Grundsteuer beantwortet. Diese erreichen Sie wie folgt:
Telefon: (0331) 200 600 20
Mo–Do 9-16 Uhr
Fr 9-14 Uhr
Der virtuelle Assistent des Finanzamtes beantwortet auch ihre Fragen. Diesen finden Sie unter:
https://www.steuerchatbot.de
Dokumente
Rundschreiben Städte- und Gemeindebund