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Förmliche Beteiligung zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald

03. 11. 2023

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hat am 14. September 2023 auf ihrer 58. Sitzung den Vorentwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald mit seiner Begründung gebilligt und den Umweltbericht zur Kenntnis genommen (Beschluss 58/251/23) sowie den Beschluss zur Eröffnung des förmlichen Beteiligungsverfahrens für die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald gefasst (Beschluss 58/252/23). Gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind der Entwurf des Regionalplanes, seine Begründung, der Umweltbericht und gegebenenfalls weitere zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen.

Der Geltungsbereich des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald umfasst gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 4 RegBkPlG die Gebiete der Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster und Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz.

 

Der Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht ist im Zeitraum vom 2. November 2023 bis zum 10. Januar 2024 im Internet auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald unter www.region-lausitz-spreewald.de abrufbar.

 

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