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Schulanmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 - öffentliche Bekanntmachung -

20. 12. 2023

Nach §§ 36 ff des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I/02, [Nr. 08]; S.78), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. I/23, [Nr.14], S.5) beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unten bei "Downloads".

 

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