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Versteigerung von Fundfahrrädern am 23. Januar 2024

16. 01. 2024

Im Rathaus Bad Liebenwerda kommen 15 Fundfahrräder zur Versteigerung, bei denen die Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten (§ 973 BGB) verstrichen ist. Einige davon sind in einem recht guten Zustand, es werden aber auch Räder für Bastler aufgerufen.

Die Versteigerung der Fahrräder findet am Dienstag, dem 23.01.2024 um 17:00 Uhr im Rathaus der Stadt Bad Liebenwerda, Markt 1 in 04924 Bad Liebenwerda statt.

 

Interessenten haben die Möglichkeit die Fundfahrräder am Tag der Versteigerung von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr im Rathaus zu besichtigen und zu den einzelnen Fahrrädern ihre Gebote mit Namen, Anschrift, und Uhrzeit im Rathaus, Zimmer 1 abzugeben.

Für jedes Fahrrad ist ein Startgebot ausgewiesen. Steigerungen sind in 1-Euro- Schritten möglich.

Das höchste Gebot erhält den Zuschlag.

Sofern es mehrere gleichlautende Höchstgebote für ein Fahrrad geben sollte, entscheidet der Zeitpunkt der Abgabe des Gebotes und der frühere Bieter erhält den Zuschlag.

 

Hinweise:

Eigentumsansprüche des Verlierers bzw. Finders können noch bis zum Freitag, dem 19.01.2024, 12:00 Uhr in der Poststelle (Zimmer 1) im Rathaus geltend gemacht werden (§ 980 BGB).

Die Fundfahrräder werden wie im abgegebenen Zustand angeboten.

Sie wurden nicht auf mögliche Beschädigungen noch auf andere Merkmale und Funktionen überprüft.

Es gibt keine Garantie auf Güte, Beschaffenheit oder Qualität.

Die angebotenen Fundräder wurden nicht auf Verkehrstauglichkeit überprüft und sind oftmals reparaturbedürftig!

Ein Umtausch oder ein Rücktritt vom Erwerb sind nach dem Zuschlag nicht mehr möglich.

Die ersteigerten Artikel können nur in bar und direkt vor Ort bezahlt werden.

Abholtermine/Abholung 

Die ersteigerten Fahrräder sollten sofort mitgenommen werden; sie müssen innerhalb von 1 Woche in der Zentrale, Zimmer1 abgeholt werden. Ein Versand ist nicht möglich.

 

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