Informationen zu Plakatwerbung aus Anlass der Europa- und Kommunalwahlen 2024
Wahlsichtwerbung dient der politischen Willensbildung des Volkes und liegt damit grundsätzlich im öffentlichen Interesse (Artikel 21 Abs. 1 Grundgesetz; Artikel 21 Verfassung des Landes Brandenburg).
Allen Wahlvorschlagsträgern (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbenden) ist demnach eine angemessene Selbstdarstellung zu ermöglichen.
Es gelten die Bestimmungen der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Abteilung 4 - Verkehr - vom 7.Dezember 2020 (Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg).
Die Stückzahl der Plakate wird aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Wahlen
des Europaparlaments
des Kreistages
der ehrenamtlichen Bürgermeister
der Verbandsgemeindeversammlung
der Stadtverordnetenversammlung
beschränkt.
Pro Wahl dürfen je Wahlvorschlagsträger (je Parteien, je Wählergruppe und je Einzelbewerbenden) in den Kernstädten Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe und Uebigau-Wahrenbrück maximal 10 Standorte und in den Ortsteilen maximal 5 Standorte genutzt werden.
Ansprechpartner für die Plakatierung aus Anlass von Werbung in der Verbandsgemeinde Liebenwerda sind:
Frau Tomaske und Frau Winzer-Kircheis
Telefon: 035365/411-33 und -34
E-Mail:
Besucheranschrift:
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Amt für Ordnung und Recht
Heinrich-Zille-Straße 9a
04895 Falkenberg/Elster
Postanschrift:
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda