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Informationen zu Plakatwerbung aus Anlass der Europa- und Kommunalwahlen 2024

29. 02. 2024

Wahlsichtwerbung dient der politischen Willensbildung des Volkes und liegt damit grundsätzlich im öffentlichen Interesse (Artikel 21 Abs. 1 Grundgesetz; Artikel 21 Verfassung des Landes Brandenburg). 

Allen Wahlvorschlagsträgern (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbenden) ist demnach eine angemessene Selbstdarstellung zu ermöglichen.

 

Es gelten die Bestimmungen der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Abteilung 4 - Verkehr - vom 7.Dezember 2020 (Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg).

 

Die Stückzahl der Plakate wird aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Wahlen

 

des Europaparlaments 

des Kreistages 

der ehrenamtlichen Bürgermeister

der Verbandsgemeindeversammlung 

der Stadtverordnetenversammlung 

 

beschränkt.

 

Pro Wahl dürfen je Wahlvorschlagsträger (je Parteien, je Wählergruppe und je Einzelbewerbenden) in den Kernstädten Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe und Uebigau-Wahrenbrück maximal 10 Standorte und in den Ortsteilen maximal 5 Standorte genutzt werden.

 

 

Ansprechpartner für die Plakatierung aus Anlass von Werbung in der Verbandsgemeinde Liebenwerda sind:

 

Frau Tomaske und Frau Winzer-Kircheis

Telefon: 035365/411-33 und -34

E-Mail:

 

 

Besucheranschrift:

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Amt für Ordnung und Recht

Heinrich-Zille-Straße 9a

04895 Falkenberg/Elster

 

Postanschrift:

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Markt 1

04924 Bad Liebenwerda

 

 

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