Diese Veröffentlichung im Internet hat nur informativen Charakter. Laut Hauptsatzung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück erfolgt die amtliche Bekanntmachung von Satzungen bzw. deren Aktualisierung im Stadtkurier „Amtsblatt der Stadt Uebigau-Wahrenbrück“. Gebühr
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28. 01. 2009 |